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Ausbildungen im Wasserrettungsdienst

Die hohen und unterschiedlichen Anforderungen im Wasserrettungsdienst machen zusätzliche Ausbildungen der Einsatzkräfte nötig.

Um grundsätzlich als Rettungsschwimmer eingesetzt werden zu können, muss man Inhaber des deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber sein und einen Erste-Hilfe-Kurs (9 UE) besucht haben. Siehe auch  Voraussetzung zum Mitwirken. Wir versuchen das aktive Einsatzkräfte ihr Silber während der Wintersession im Hallenbad ablegen können bzw. auffrischen. Auch die Erste Hilfe Scheine versuchen wir in dieser Zeit bei Bedarf zu aktualisieren. Vermutlich haben wir ab 2024 sogar eigene Ausbilder, so dass dies dann auch innerhalb der Ortsgruppe möglich ist und nicht mehr extern erfolgen muss.

Über die grundlegende Qualifikation als Rettungsschwimmer hinaus sind die meisten Einsatzkräfte durch Absolvieren der Basisausbildung Wasserrettungsdienst zum Wasserretter weitergebildet. Dies wird als Grundausbildung für den Erwerb vieler spezialisierter Ausbildungen ganz oder teilweise vorausgesetzt. Die entsprechenden Lehrgänge der Basisausbildung führen wir in Köln-West selbstständig durch, wenn hierzu ausreichend Bedarf besteht.

Nach dem Absolvieren der Fachausbildung besteht für die Einsatzkräfte (bei entsprechendem Bedarf und Eignung) die Möglichkeit, an weiteren Spezialausbildungen teilzunehmen. Beispiele hierfür sind der Erwerb von Bootsführerscheinen für Motorrettungsboote der DLRG (hier haben wir einen eigenen Ausbilder in der OG), die Ausbildung zum Funker, Sanitäter oder zur Führungskraft. Diese Lehrgänge werden in aller Regel in Kooperation mit anderen Gliederungen oder im Landesverband, sowie dem Bundesverband durchgeführt.

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